AGB

Vorbemerkung
Ist der Vertragspartner der OWB gem.GmbH Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so gelten die in Ziff. 12 dieser Bestimmungen bezeichnete Abweichungen bzw. Ergänzungen vom Text der Ziff. 1 - 11 sowie der Vorbemerkung. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 1 Vertragsschluss
1. Sämtliche Bestellungen, die der OWB erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
2. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdrücklich vorbehalten.
3. Unsere Angebote sind freibleibend.

§ 2 Lieferzeit
1. Gegebenenfalls vereinbarte oder erforderliche Lieferzeiten oder Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" schriftlich bestätigt worden.
2. Die Durchführung der Lieferung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht. Die genannten Umstände berechtigten die OWB  die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Fällt die Behinderung nicht weg, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, ohne dass dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. Dies gilt nicht, soweit uns im Hinblick auf die Verzögerung vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Zur Geltendmachung weiterer Rechte ist der Käufer erst nach fruchtlosem Verstreichen einer durch ihn zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen berechtigt.
3. Zur Durchführung von Teillieferungen ist die OWB berechtigt.

§ 3 Gefahrübergang/Versand
1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser am Sitz der OWB auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der OWB steht die Wahl des Transportunternehmers sowie des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz der OWB auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf ihn über. Durch die Verzögerung entstehende Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
3. Die OWB ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von der OWB (Ravensburger Kaffee-Rösterei) schriftlich übernommen worden.

§ 4 Gewährleistung/Haftung für Mängel
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Ablieferung sofort im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und der OWB diese Mängel innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, mitzuteilen. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zu Tage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Käufer/Besteller. Bei gebrauchten Gütern trifft den Käufer/Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
2. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer/Besteller unverzüglich mitzuteilen.
3. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware kann nur mit vorherigem Einverständnis der OWB erfolgen. Rücksendungen, die ohne dieses vorherige Einverständnis erfolgen, brauchen von der OWB nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer/Besteller die Kosten der Rücksendung.
4. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Uns sind zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung/Betriebsanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung/Betriebsanleitung der ordnungsgemäßen Montage/im ordnungsgemäßen Betrieb entgegensteht.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Sachen 2 Jahre, für gebrauchte Sachen 1 Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat nach Ablauf von 6 Monaten seit Auslieferung zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

§ 5 Haftung für Pflichtverletzung im übrigen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffenen speziellen Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung folgendes:
1. Der OWB ist zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer/Besteller vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
2. Schadensersatz, auch aus außervertraglicher Haftung, kann der Käufer/Besteller nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung geltend machen. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen aus Produkthaftung.
3. Ist der Käufer/Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuge des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

§ 6 Garantien
Die OWB übernimmt keinerlei irgendwie geartete Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer/Besteller geschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises/Werklohnes und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen Eigentum der OWB. Der OWB gewährte Sicherheiten werden auf Verlangen nach Wahl der OWB  freigegeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen der OWB nachhaltig um mehr als 10 % übersteigen. Die unentgeltliche Verfügung über die Ware durch den Käufer/Besteller ist ausgeschlossen. Erfolgt die Verfügung entgeltlich, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder die anderweitig erhaltene oder zu erhaltende Leistung des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer/Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die OWB ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer bei der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen an den Lieferanten zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut vertragswidrig und daher unzulässig. Die OWB ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer/Besteller auf das Eigentum der OWB  hinweisen und die OWB unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die OWB (Ravensburger Kaffee-Rösterei) berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die OWB (Ravensburger Kaffee-Rösterei) liegt - soweit nicht das Fernabsatzgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 8 Zahlung
1. Verkaufspersonal und sonstiges Personal des Verkäufers ist zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar auf ein von ihm angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
2. Die OWB (Ravensburger Kaffee-Rösterei) ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Rechnungen des Verkäufers sind - soweit nichts anderes vereinbart ist - zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird, wobei der Verkäufer verpflichtet ist, einen Scheck innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei ihm einem Kreditinstitut zur Einlösung vorzulegen.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemachte werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Rücktrittsrecht der OWB (Ravensburger Kaffee-Rösterei)
Die OWB ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt in folgenden Fällen:
1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer/Besteller nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer/Besteller oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsverfahrens beim Käufer/Besteller. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Rechtsbeziehungen zwischen der OWB  und dem Käufer/Lieferanten handelt.
2. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer/Besteller unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
3. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der OWB  stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers/Bestellers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit die OWB  ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz der OWB.
2. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer/Besteller Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der OWB  ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Es gilt in jedem Fall das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Abweichende Bestimmungen für Vertragsverhältnisse zu Unternehmern

I. Vorbemerkung
(Vorbemerkung der AGB wird durch folgende Vorbemerkung ersetzt): Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Käufer/Lieferanten wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Die AGB der OWB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/Besteller.

II. Haftung für Mängel
(Ziffer 4 der AGB wird vollständig durch folgende Klausel ersetzt):
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet gerügt werden, werden nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Lediglich schriftlich erhobene Mängelrügen werden anerkannt. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, erfolgen nicht in form- und fristgerechter Form.
2. Die im Mangelfalle erfolgende Rücksendung der Ware kann nur mit Zustimmung der OWB erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis erfolgen, werden von der OWB nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Käufer/Besteller die Kosten der Rücksendung.
3. Der Käufer/Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Die OWB trifft die Entscheidung, ob eine Neulieferung oder eine Mangelbeseitigung erfolgt, nach eigenem Ermessen.
4. Der OWB sind 2 Nachbesserungsversuche zuzugestehen. Für den Fall eines erforderlichen zweiten Nachbesserungsversuches tritt die OWB wiederum nach eigener Wahl Art und Umfang der Nacherfüllung. Der Käufer ist erst, wenn die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung steht dem Käufer/Besteller erst zu, wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt.
5. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Käufer/Besteller in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf vergebliche Aufwendungen zu. Die vorstehenden Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer/Lieferant hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

III. Haftung für sonstige Pflichtverletzung
(Ziffer 5 der AGB wird vollständig durch folgende Klausel ersetzt):
1. Der Käufer/Besteller hat dem Lieferanten zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer/Besteller vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen. 2. Schadenersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Lieferanten geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung sowie der Verzögerungsschaden ist auf das negative Interesse begrenzt. Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ist auf Höhe des Kaufpreises/Werklohnes begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Beschränkungen nicht bei der OWB  zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers/Lieferanten.
3. Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers/Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent), die der OWB aus irgendeinem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der OWB die folgenden Sicherheiten eingeräumt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen der OWB nachhaltig um mehr als 10 % übersteigen.
2. Die Ware bleibt Eigentum der OWB. Erlischt das Eigentum der OWB durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum der OWB an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (zum Rechnungswert) auf die OWB  übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum der OWB unentgeltlich. Ware, an der der OWB  Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern sowie zu gebrauchen solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher SaldoForderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die OWB ab.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der OWB hinweisen und die OWB unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die OWB berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die OWB liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(Ziffer 11 der AGB wird durch folgende Klausel ersetzt):
1. Der Sitz der OWB ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben - der Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz des Lieferanten zu erbringen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Besondere Hinweise

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“

Ende der Widerrufsbelehrung